AGB.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Manuel Grasse, KreativWolke, Alte Stollberger Str. 6b, 08297 Zwönitz OT Brünlos (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").
Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht Gegenstand dieser AGB.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen aus dem Bereich der digitalen Produktentwicklung und Gestaltung. Hierzu zählen insbesondere die Konzeption, Gestaltung, Entwicklung und Pflege von Websites und Webanwendungen, mobilen und plattformübergreifenden Apps, E-Commerce-Lösungen, Schnittstellen (APIs) sowie die Integration und Umsetzung von Lösungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI).
Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz-, Reichweiten- oder Ranking-Ziele).
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer und Dritte (z. B. Hosting-, Infrastruktur- oder Softwareanbieter) einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Bindungsfrist enthalten. Darstellungen auf der Website des Auftragnehmers stellen kein bindendes Angebot dar.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärte Annahme eines Angebots bzw. durch eine entsprechende Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Anfragen über das Kontaktformular oder den Projektanfrage-Assistenten stellen noch keinen Vertragsschluss dar, sondern dienen der Anbahnung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung. Erforderliche Freigaben und Entscheidungen trifft der Kunde unverzüglich.
Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt und deren Nutzung durch den Auftragnehmer keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt den Auftragnehmer insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehraufwände oder Verzögerungen gehen zulasten des Kunden.
5. Leistungsänderungen
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, wird der Auftragnehmer den Kunden über die Auswirkungen auf Vergütung und Termine informieren. Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Zusatzleistungen), werden gesondert nach Aufwand vergütet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Angegebene Liefer- und Leistungszeiten sind im Übrigen unverbindliche Richtwerte.
Verzögerungen, die auf höherer Gewalt, unvorhersehbaren Ereignissen oder auf einer nicht ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden beruhen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten; entsprechende Fristen verlängern sich angemessen.
7. Abnahme
Soweit es sich bei den vereinbarten Leistungen um Werkleistungen handelt, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Leistung als abnahmefähig zur Verfügung gestellt und angezeigt wurde. Der Kunde prüft die Leistung unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform.
Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist ab, ohne dass ihm ein wesentlicher Mangel zusteht, oder nutzt er die Leistung produktiv (z. B. durch Livegang einer Website), gilt die Abnahme als erfolgt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung bzw. dem Angebot. Sofern keine Festvergütung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen bzw. Teilzahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen. Wiederkehrende Leistungen (z. B. Wartung, Hosting, Support) werden entsprechend der vereinbarten Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen sowie die gesetzlich vorgesehenen Verzugspauschalen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
9. Nutzungsrechte und Urheberrecht
An den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Quellcode, Designs, Konzepte, Grafiken) stehen dem Auftragnehmer die Urheber- und Nutzungsrechte zu, soweit diese nicht ausdrücklich übertragen werden.
Der Kunde erhält die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Einräumung bzw. Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
Von Dritten stammende Werke, Bibliotheken, Schriften, Softwarekomponenten oder Open-Source-Bestandteile unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber; diese gelten vorrangig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen in anonymisierter oder allgemeiner Form als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
10. Gewährleistung und Mängel
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen frei von Mängeln erbracht werden, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht unerheblich mindern. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung bzw. Abnahme, in Textform anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte (Minderung oder Rücktritt) geltend machen. Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, unsachgemäßer Nutzung, nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder auf Fehlern in Fremdsoftware bzw. Drittsystemen beruhen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme bzw. Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso unbeschränkt haftet er nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit dieser darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, in angemessenen Abständen Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
13. Laufzeit und Kündigung
Verträge über einmalige Leistungen (Projektverträge) enden mit vollständiger Erbringung der geschuldeten Leistung. Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartung, Hosting, Support) können von beiden Parteien mit der vereinbarten Frist gekündigt werden; ist keine Frist vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug gerät oder seinen wesentlichen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht nachkommt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Im Falle einer Kündigung eines Werkvertrags durch den Kunden aus einem nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Cyberangriffe, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.